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Energieausweise


gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) müssen alle Häuser, die vermietet sind oder verkauft werden sollen, einen Energieausweis haben.

 

Grundsätzlich unterscheidet man zwischen zwei Arten

 

1. Bedarfsausweis

Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der tatsächlichen Bausubstanz und der vorhandenen Anlagentechnik (Heizung, Brauchwasser und Wärmeverteilung) erstellt. Mit einem Bedarfsausweis lassen sich Gebäude untereinander hinsichtlich des zu erwartenden Energieverbrauches sehr gut miteinander vergleichen, da das Nutzerverhalten, welches den Verbrauch stark beeinflusst, nicht berücksichtigt wird. Gerade für ältere Gebäude die in den letzten Jahren umfangreich Saniert wurden, bietet der Bedarfsausweis eine gute Möglichkeit dieses deutlich zu machen.

 

2. Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis wird auf Grundlage der tatsächlich, über einen Zeitraum von 3 Jahren, verbrauchten Energie erstellt. Damit Witterungseinflüsse wie z. B sehr kalte Winter nicht zu einer Verfälschung führen, wird der Energieverbrauch mit Hilfe eines standortbezogenen Klimafaktors bereinigt. Da bei dem Verbrauchsausweis nur vom individuellen Verbrauch der Bewohner ausgegangen wird, kann bei sehr sparsamer Nutzung, auch ein energetisch schlechtes Gebäude einen guten Energieverbrauchskennwert erhalten.

 

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen natürlich auch persönlich zur Verfügung, rufen Sie mich einfach an. Welchen von beiden Ausweisen Sie benötigen, oder ob Sie sogar die Wahl haben finden Sie hier: PDF welcher Ausweis